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Der Baden-Württembergische Forstverein e.V. verbindet seit über 150 Jahren forstliches Wissen mit der Liebe zum Wald. 

Stellungnahme des Baden-Württembergischen Forstvereins zum Entwurf zur Laufbahnbefähigung gehobener Forstdienst

Sehr geehrter Herr Bertram,

sehr geehrte Damen und Herren,

wir begrüßen, dass im aktuellen Entwurf zur Laufbahnbefähigung des gehobenen Forstdienstes sowohl Vorteile der bisherigen Traineeausbildung erhalten bleiben, als auch durch eine Abschlussprüfung Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit zu den Abschlüssen der Vorbereitungsdienstprogramme der anderen Bundesländer hergestellt werden (sollen).

Dies sollte einen Wettbewerbsnachteil Baden-Württembergs im Wettbewerb um junge Fachkräfte wieder aufheben, indem durch die Abschlussprüfung eine Gleichwertigkeit zu Staatsprüfungen anderer Bundesländer hergestellt werden soll. Ein höherer Praxisbezug und die Gewährleistung einer umfassenden Ausbildung die sowohl Außen- als auch Innendienst beinhaltet scheint durch die Beschreibung der breit aufgestellten Ausbildungsinhalte im Ausbildungsplan gut gelungen.
Um die Gleichwertigkeit zu Staatsprüfungen anderer Bundesländer systematisch sicherzustellen bitten wir folgende Aspekte nochmals zu überprüfen:


1. Die Ausgestaltung der in § 20 beschriebenen schriftlichen Prüfung: Ist eine Multiple-Choice-Prüfung der Komplexität der zu prüfenden Themen und ein Bestehen mit 16 Punkten dem zu erreichenden Niveau angemessen und wird dies in anderen Bundesländern als schriftliche Prüfung für die Laufbahnbefähigung anerkannt?


2. § 21 Mündliche Waldprüfung: Diese soll bis spätestens 12 Wochen nach Abschluss der Ausbildungsphase, d.h. mindestens 40 Wochen vor dem Ende der Praxisphase stattfinden. Damit können die in der 2. Ausbildungsphase gemachten praktischen Erfahrungen nicht in die Prüfung eingehen.

 


Folgende Anregung haben wir zu den Ausbildungsinhalten:


1. Der Rahmenplan beschreibt Themen und Inhalte der Ausbildungsabschnitte. Auch wenn hier natürlich nur Oberbegriffe und keine inhaltlichen Schwerpunkte oder Details benannt werden können, fällt auf, dass die Wörter Klimawandel (Herausforderungen, Anpassung, Resilienz, etc.) und Waldökologie nicht auftauchen. In Zeiten, in denen Klimawandel und Rückgang der Biodiversität zu unseren großen globalen Herausforderungen gehören und beides eine sehr hohe Relevanz für Wald und für Forstwirtschaft hat, sollte dieser Bezug hergestellt werden.


2. Wir möchten eine feste Anzahl an Pflichtexkursionen in andere Wuchsgebiete anregen, um ein breites waldbauliches Grundwissen sicherzustellen.

 


Die Neugestaltung der Laufbahnbefähigung lässt außerdem folgende Fragen offen, die geklärt werden müssen, wenn auch nicht unbedingt in der hier zu kommentierenden Richtlinie:


- Wie kann sichergestellt werden, dass Trainees an Landratsämtern Punkt 12 des Ausbildungsplans (Praktischer Jagdbetrieb und Vermarktung von Wildbret) erfüllen können?


- Wie wird gewährleistet, dass die in §13 Abs. 1 Punkt 1 geforderten Lehrgänge in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden?


Unabhängig von der hier diskutierten Richtlinie stellen wir uns die Frage, ob analog zur veränderten Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst auch die für den höheren Dienst weiterentwickelt werden sollte?


Freundliche Grüße
gez. Prof. Dr. Artur Petkau

 

 

Hier können Sie sich die Stellungnahme im PDF-Format herunterladen.