Herzlich Willkommen!Waldim Wandel - 125 Jahre Engagement

Seit 1899 im Einsatz für den Wald

Günstige Jagdhaftpflichtversicherung bei der Gothaer für DFV-Mitglieder

Der DFV hat mit der Gothaer einen Gruppen-Jagdhaftpflicht-Versicherungsvertrag abgeschlossen. Damit haben alle DFV-Mitglieder die Möglichkeit, sehr günstige ein- und dreijährige Jagd-Haftpflichtversicherungen über den Forstverein abzuschließen. Die Gothaer ist Marktführer in diesem Bereich und bietet zurzeit den umfassendsten Versicherungsschutz aller Anbieter. Auch die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz, Halten und Gebrauch von Hunden in unbegrenzter Anzahl ist mitversichert, ohne dass diese die Brauchbarkeitsprüfung bzw. eine vergleichbare Verbandsprüfung bestanden haben müssen. Der Gothaer genügt die schriftliche Bestätigung einer fachkundigen Person (Forstdienststelle, Kreisjägermeister, Kreisjagdberater oder Hundeobmann), in der eine jagdliche Leistung des Hundes beschrieben wird.

Da der Deutsche Forstverein die Datenverwaltung übernimmt, können wir unseren Mitgliedern deutlich günstigere Versicherungsbeiträge anbieten.
 

Deckungssummen für Personen und SachschädenPrämien 1 JagdjahrPrämien 3 Jagdjahre
6.000.000 € pauschal34,00 €97,00 €
15.000.000 € pauschal44,00 €126,00 €
20.000.000 € pauschal49,00 €139,00 €

 

Kundeninformation als PDF-Dokument

Für einen kurzen Überblick der Leistungen können Sie hier das Produktblatt der Jagdhaftpflichversicherung herunterladen.
 

Besonderer Versicherungsschutz für Unfallschäden am Jagdhund

Das Verletzungs- und Lebensrisiko der vierbeinigen Jagdhelfer ist aufgrund ihres häufigen Einsatzes bei Bewegungs- und Stöberjagden in den letzten Jahen deutlich gestiegen. Außerdem besteht eine immer größere Gefährdung der Hunde im Jagdeinsatz durch den zunehmenden Straßenverkehr. Daher bietet die Gothaer einen zusätzlichen Versicherungsschutz ab 79,50 Euro/Jahr für Jagdhunde an. 
Zum Antrag für die Hundeunfallversicherung


Wie treten Sie dem Gruppenversicherungsvertrag bei?

Ein wirksamer Beitritt setzt die Kündigung Ihrer bisherigen Jagdhaftpflichtversicherung voraus, sofern Sie nicht schon bei der Gothaer versichert sind. Diese Kündigung muss bis spätestens 31.12. eines jeden Jahres bei Ihrem bisherigen Versicherer eingegangen sein. Beitrittsberechtigt sind alle Mitglieder des Deutschen Forstvereins e. V., die die Prämienzahlung über das Bankeinzugsverfahren erklären.

DenAntrag für die Jagdhaftpflichtversicherungfinden Sie hier als pdf oder erhalten Sie über die Geschäftsstelle des DFV:
Büsgenweg 1, 37077 Göttingen
Tel.: 0551-3796 265
Fax: 0551-3796 237 oder
E-Mail: info@forstverein.de


Im Schadenfall müssen Sie beachten:

Ein gegen den Versicherten geltend gemachter Haftpflichtanspruch ist der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Hauptverwaltung, Abt. KP-SPEZ, Servicebereich Schaden, 37069 Göttingen, Tel. 0551/701-54267 möglichst unverzüglich unter Darlegung des Sachverhaltes sowie unter Angabe der Versicherungsschein-Nr. schriftlich anzuzeigen. Der Versicherte ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Haftpflichtanspruch ganz oder zum Teil oder vergleichsweise anzuerkennen oder zu befriedigen.
Schadenanzeigen können direkt bei der Gothaer unter jagd@gothaer.de angefordert werden.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier im PDF und bei www.gothaer.de/datenschutz