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Der Deutsche Forstverein ist gegliedert in seine Länderforstvereine, dass heißt Sie werden dort Mitglied und dadurch automatisch auch Mitglied des Deutschen Forstvereins!
Hier gehts zu den jeweiligen Online Mitgliedsanträgen:
- Baden-Württembergischer Forstverein
- Bayerischer Forstverein
- Brandenburgischer Forstverein (inkl. Berlin)
- Hessischer Forstverein
- Forstverein Mecklenburg-Vorpommern
- Forstverein Nordrhein-Westfalen
- Nordwestdeutscher Forstverein (S-H, Nds., HH, HB)
- Forstverein Rheinland-Pfalz / Saarland
- Sächsischer Forstverein
- Forstverein Sachsen-Anhalt
- Thüringer Forstverein
Fördermitgliedschaft
Sie sind eine juristische Person, also bspw. ein Unternehmen, ein Verein oder eine Anstalt öffentlichen Rechts? Dann können Sie auch direkt Mitglied des Deutschen Forstvereins werden. Melden Sie sich dazu einfach hier im Deutschen Forstverein an.