Sehr geehrte Mitglieder unseres Landesforstvereins!
Unsere diesjährig stattfindende Jahrestagung und Mitgliederversammlung finden statt am Donnerstag, den 26. Juni 2025.
Einlass: 09:00 Uhr (Frühstück möglich); Beginn: 10:00 Uhr
Ort: Haus des Waldes in Hundisburg
Programm Jahrestagung: (öffentlich)
- Begrüßung durch den Vorsitzenden und den Geschäftsführer
- Grußworte
Vorträge:
- Prof. Dr. H. Hartmann – Julius-Kühn-Institut - Quedlinburg
Thema: Aktuelle und zukünftige Herausforderungen an den Waldschutz aus Sicht der zuständigen Bundeshörde
- Dr. M. Rohde – Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt – Göttingen
Thema: Waldschutzproblematik der Hauptbaumart Kiefer in Sachsen-Anhalt
- Dr. M. Liesebach – Thünen-Institut - Großhansdorf
Thema: Eine EU-Verordnung für forstliches Vermehrungsgut?
Mittagpause mit Mittagessen von 13:00 bis 14:00 Uhr
Tagesordnung der Mitgliederversammlung und Wahl des Vorstandes (nur Mitglieder):
1. Bericht des Vorsitzenden zu den Jahren 2022 - 2024
2. Bericht des Schatzmeisters zu den Jahren 2022 - 2024
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstandes für die Jahre 2022 - 2024
5. Wahl des Wahlleiters
6. Vorschläge zur Vorstandswahl
7. Wahl des /der Vorsitzenden
8. Wahl des Vorstandes
9. Vorschläge zur Wahl des erweiterten Vorstandes
10. Wahl des erweiterten Vorstandes (Regionalgruppenvorsitzende)
11. Vorschläge zur Wahl der Kassenprüfer
12. Wahl der zukünftigen Kassenprüfer
13. Anfragen aus der Mitgliederversammlung
14. Schlusswort des/der neu gewählten Vorsitzenden
15. Ende: ca. 15:30 Uhr
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme zu der Veranstaltung per Mail bis zum 12.06.2025 an Jörg Borchardt (joergborchardt59@web.de), damit wir alle notwendigen Vorbereitungen treffen können!
Während der Mittagspause und nach der Mitgliederversammlung besteht die Möglichkeit das neu gestaltete Museum im „Haus des Waldes“ zu besichtigen.
Bis zum 26. Juni 2025 verbleibe ich
Mit besten Grüßen
Ihr
Hans Schattenberg
Zum Tagesordnungspunkt 5:
Der Vorstand des LFV S.T. schlägt der Mitgliederversammlung folgende Satzungsänderung zur Aufnahme des „Jung Netzwerk Forst S.T.“ (JNF) im zukünftigen Vorstand vor:
§ 10 Vorstand des Landesforstvereins
(1)
Zum Vorstand gehören:
Der Vorsitzende, zwei gleichberechtigte Stellvertreter des Vorsitzenden, der Geschäftsführer, der Schatzmeister, ein Landesvertreter des JNF – S.T., sowie zwei weitere Mitglieder des Vorstandes.
Zum erweiterten Vorstand gehören die Vorsitzenden der Regionalgruppen.