Stellungnahme zur Änderung des Klimaschutzgesetzes in Ba-Wü

07.08.2021 Stellungnahme als PDF

 

Sehr geehrte Frau Ministerialdirigentin Hepting-Hug,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir, der Baden-Württembergische Forstverein, begrüßen die in der Gesetzesänderung vorgesehenen ehrgeizigeren Ziele des Klimaschutzes und deren Konkretisierung.
Wälder leiden unter dem Klimawandel, Waldökosysteme werden durch den Klimawandel destabilisiert und der Klimawandel gefährdet die nachhaltige Bereitstellung der für unsere Gesellschaft wichtigen Waldfunktionen. Es ist allerhöchste Zeit konsequent und umfassend Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Klimaschutz ist Waldschutz.

Dass Klimaschutz auch auf Flächennutzung Auswirkungen hat und haben muss ist in der Gesetzesänderung durch Formulierung von Mindestflächenzielen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen in der Raumordnung zwar angesprochen. Die Einseitigkeit allerdings wird Zielen eines umfassenden und konsequenten Klimaschutzes nicht gerecht.
Wenn bis zum Jahr 2040 eine klimaneutrale kommunale Wärmeversorgung realisiert werden soll, so kommt man am nachhaltig und CO²-neutral nachwachsenden heimischen Rohstoff Holz nicht vorbei. Dieser Rohstoff wird unter sehr strengen ökologischen und sozialen Anforderungen nachhaltig in unseren Wäldern produziert oder er wird im Sinne der Ressourceneffizienz als Sekundärrohstoff im Zuge von Holzbe- und -verarbeitungsprozessen gewonnen. Dass Holz in Baden-Württemberg, einem der wald- und holzvorratsreichsten Länder, im Klimaschutzgesetz unberücksichtigt bleibt, halten wir für einen bedeutenden Fehler. Holz, und dabei insbesondere heimisches Holz, das über keine weiten Transportwege befördert werden muss, trägt unbestritten bedeutend zum Klimaschutz bei. Sei es durch Kohlenstoffspeicherung in Holzprodukten, vor allem in der stofflichen Holzverwendung, oder durch Substitution klimaschädlicherer Baustoffe und Energieträger, sowohl in der stofflichen als auch in der energetischen Verwertung.
Die derzeitige sektorale Betrachtung der Quellen und Senken ist dabei leider im Sinne des Klimaschutzes sehr schädlich. Denn auf diese Weise werden zwar richtige Anreize für Holzverwendung geschaffen, zu Lasten heimischer Holznutzung aber der Holzimport aus weiter entfernten Ländern mit schlechteren sozialen und ökologischen Standards und/oder anderen ökonomischen Rahmenbedingungen gefördert.

Wir fordern, dass das Klimaschutzgesetz im Zuge der aktuellen Gesetzesänderung um Zielsetzungen der Holzverwendung erweitert wird. Im Sinne eines ganzheitlicheren und konsequenteren Klimaschutzansatzes muss dabei heimisches Holz aus multifunktional nachhaltiger Waldwirtschaft vorrangig Berücksichtigung finden. Im Anhalt an Formulierungen zu Windenergie und Photovoltaik in § 4b sollte auch für die Holzverwendung auf die Gültigkeit der Fachrechtsordnungen, z. B. hinsichtlich Biodiversität und Artenschutz, hingewiesen werden.

 

Freundliche Grüße
gez. Prof. Dr. Artur Petka