23. September 2016
Gemeinsame Stellungnahme der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. und des Forstvereins Baden-Württemberg e.V. zur Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung einer Zuwendung für Waldlebensraumtypen in NATURA 2000-Gebieten (VwV Umweltzulage Wald – VwV UzW)

Sehr geehrte Frau Dr. Trube,                               

wir begrüßen es, dass die Aufnahme von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften als Antragsteller der Umweltzulage Wald für Ihre Mitglieder in die VwV UZW integriert worden ist. Durch die Möglichkeit der FBGen Sammelanträge stellen zu können, wird der bürokratische Aufwand für den einzelnen privaten Waldbesitzende minimiert, die Bagatellgrenze von EUR 150,00 umgangen und Forstbetriebsgemeinschaften als Träger gemeinschaftlicher Maßnahmen gestärkt.

Die finanzielle Zuwendung Umweltzulage Wald sollte jedoch aus unserer Sicht unbedingt auch kommunalen Waldbesitzern gewährt werden. Ein Großteil der Natura 2000-Gebiete im Wald befindet sich in kommunaler Hand. Damit tragen die Kommunalen Waldbesitzer genauso wie der Privatwald wesentlich zur Erreichung der Sicherung des Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 im Wald bei.

Bei den Zuwendungsempfängern sollten deswegen neben natürlichen sowie juristischen Personen des privaten Rechtes auch Gemeinden und Gemeindeverbände eingeschlossen werden.

Der finanzielle Ausgleich von Einkommenseinbußen durch auflagenbedingte Bewirtschaftungseinschränkungen zur Bewahrung eines guten Erhaltungszustandes ist mit 50 Euro pro ha und Jahr angemessen.

Doch wie zielführend ist die VwV UZW zum Erhalt von FFH-Waldlebensraumtypen als Flächenprämie für private Waldbesitzer innerhalb der Natura 2000 Kulisse grundsätzlich?

Wir postulieren, dass die Zuwendung Umweltzulage mehr der Akzeptanzförderung von Natura 2000 als nur dem monetären Ausgleich durch Nutzungseinschränkungen dient.

Bei der Halbzeitbewertung von MEPL II waren viele Waldbesitzende mit der Beratung im Zusammenhang mit der Förderung und Antragstellung unzufrieden. Es wurde auch eine große Unsicherheit bezüglich der Bewirtschaftungseinschränkungen in Natura-2000-Gebieten geäußert. Zudem fehlte einigen Waldbesitzenden das Bewusstsein für die ökologische Relevanz der Regelungen im Zusammenhang mit der Umweltzulage Wald und den Erhaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Natura 2000.

Wir glauben, dass eine Erhöhung der Wissens- und Handlungskompetenz der Waldbesitzenden bei der Umsetzung des Verschlechterungsgebotes mit der finanziellen Förderung Hand in Hand gehen muss und fordern deswegen eine umfassendere Information der Waldbesitzenden bei der Waldbewirtschaftung im Hinblick auf das Natura 2000 Erhaltungsmanagement. Nichtstaatliche Waldbesitzende sollten über die Umsetzung von Natura 2000 Richtlinien im Wald noch besser geschult werden, insbesondere auch im Hinblick auf die Forsteinrichtung.

Die geplante einheitliche Umsetzung von Natura 2000 im öffentlichen Wald über die Forsteinrichtung mittels eines „integrierten Bewirtschaftungsplans“ (IBP) ist durch die kartellrechtlich bedingte Zerschlagung der Einheitsforstverwaltung ungewiss. Durch den Wegfall des Einheitsforstamtes wird das Durchdringen von naturschutzfachlich erprobten Bewirtschaftungspraktiken von staatlichen/öffentlichen auf private Waldbesitzende zusätzlich erschwert.

Deswegen unterstützen wir neben der pauschalen Förderung der UZW die zusätzliche spezifische finanzielle Förderung von den (für den Waldbesitzer nicht obligatorisch umzusetzenden) Entwicklungsmaßnahmen in Natura 2000 Gebieten, wie sie in den Managementplänen stehen.

Wir sind der Ansicht, dass mit dem Vertragsnaturschutz bereits ein effizientes Instrumentarium für die Naturschutzfinanzierung zur Verfügung steht, das in Zukunft wesentlich stärker genutzt werden sollte.

Für die Berücksichtigung unserer Anregungen bedanken wir uns.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Kienzler            Karl-Wilhelm Röhm MdL
1. Vorsitzender FV     1. Vorsitzender SDW

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