Stellungnahme der AG Wald zu der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW)

Sehr geehrter Herr Dr. Uerpmann,

die AG Wald betrachtet sich als politisch sowie weltanschaulich unabhängi-gen Verband, der sich für alle aus dem Wald resultierenden Bedeutungen für Umwelt, Naturschutz und Gesellschaft einsetzt.

Das übergeordnete Ziel der VwV NWW ist die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der Waldfunktionen im Privat- und Kommunalwald. Die Förderrichtlinie steht somit im primären Interessenfokus der AG Wald.

Wir erachten insgesamt den Entwurf der neuen VwV NWW als Fortschritt gegenüber der gegenwärtig noch gültigen Verwaltungsvorschrift. Insbesondere begrüßen wir die formalen Vereinfachungen und Verbesserungen im „allgemeinen Teil“, die zu einer einfacheren Antragstellung und einem geringeren Verwaltungsaufwand führen und damit der effektiven Umsetzung der neuen Verwaltungsvorschrift dienen.

Als positiv beurteilen wir die Stärkung der forstlichen Zusammenschlüsse bei der Beratung und Betreuung der Kleinprivatwaldbesitzer, wie beispielsweise die Förderung der Mitgliederinformation sowie die Förderung zur Gründung und Erweiterung von Gemeinschaftswäldern. Grundsätzlich ist die AG Wald der Meinung, dass nur ausreichend forstlich geschultes Personal innerhalb funktionierender Organisationsstrukturen die gesellschaftlichen und naturschutzfachlichen Anforderungen an den Wald dauerhaft erfüllen kann.

Als kritisch beurteilen wir die grundsätzliche Beschränkung vieler Fördermaßnahmen auf Privatwaldbetriebe unter 200 ha. Diese willkürliche Trennung anhand der Besitzgröße auf eine „Empfehlung des Rechnungshofes“ hin, ist weder begründet noch zweckdienlich. Unser Vorschlag lautet die Fördersätze nach Besitzgröße zu staffeln um auch größeren Waldbesitzern eine finanzielle Unterstützung ihrer naturnahen Waldwirtschaft zu gewähren, und um eine flächenrelevante Umsetzung der Maßnahmen voranzutreiben.

Die AG Wald fordert, dass die Wohlfahrtsfunktionen des Waldes und damit die entsprechenden Fördertatbestände im Bereich naturnahe Waldbewirt-schaftung und Schutz und Erholung eine paritätische Berücksichtigung bei der Verteilung der Fördergelder erfahren.
Unsere konkreten Änderungsvorschläge beziehen sich auf die speziellen Maßnahmen in den Bereichen B und E, für die wir folgende Empfehlungen aussprechen:

Teil B – Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung
5.4 Umbau, Wiederherstellung und Weiterentwicklung von stabilen naturnahen standortgerechten Laub- und Mischwälder
4. Zuwendungsfähige Aufwendungen - Vorbau < 5000 Pflanzen/ha

Aus AG Wald Sicht wird die Tanne nicht adäquat gefördert. Die Tanne sollte dem Laubholz bei Förderung gleichgestellt werden, da sie in vielen Landesteilen dem Regionalwald angehört und vor allem auf schwierigeren Standorten eine wichtige Stabilisierungsfunktion übernehmen kann. Aus Perspektive der AG Wald muss aus Naturschutz-, waldökologischen, öko-nomischen und auch aus forstpolitischen Gründen sowie vor dem Hinter-grund der Klimaveränderung die Tanne stärker gefördert werden. Das sollte auch im entsprechenden Fördertatbestand „Vorbau“ berücksichtigt werden. Wir stellen uns eine finanzielle Förderung der Tanne von 1,40,- €/Pflanze vor.

Teil E – Förderung der Schutz- und Erholungsfunktionen im Wald
8.6.5 Bodenschonende Holzernte - Vorrücken mit Rückepferden

Die AG Wald begrüßt, dass das Vorrücken mit dem Pferd auch im neuen Entwurf der Förderrichtlinie enthalten ist. Der niedrige Förderbetrag von
2,- €/Efm für das Vorrücken mit dem Pferd sollte allerdings auf 4-5,- €/Efm angehoben werden, um den realen Mehraufwendungen zu entsprechen. Das Saarland hatte bis 2012 das Vorliefern mit dem Pferd mit 5,- €/Efm ge-fördert; Nordrhein-Westfalen fördert dies aktuell mit 4,- €/Efm.

8.4 Verbesserung der Erholungsfunktion der Wälder – Single Trails
8.4.5 Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Erholungsfunktion der Wälder steht bei den Wohlfahrtsleistungen für die Gesellschaft an vorderer Stelle. Wir unterstützen die Einrichtung von sog. Single Trails, die ein harmonisches gemeinsames Naturerleben von Erholungsuchenden ermöglicht. Für die Umsetzung von unfallverhütenden Maßnahmen im Privatwald - und Kommunalwald - fordert die AG Wald, statt der 50% eine 90% Zahlung der nachgewiesenen Ausgaben, um die Anreizwirkung der tatsächlichen Implementierung zu stärken.

Wir möchten Sie bitten, vor der Verabschiedung der neuen Förderrichtlinie, die Forderungen der AG Wald zu berücksichtigen und entsprechend in die VwV NWW zu integrieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Für die AG Wald
gez. Jessica Meyer-Rachner AG Wald Koordinatorin

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