Deutscher Forstverein e.V.Aktuelles

SFV: Drohnen in der Forstwirtschaft – Anwendungen, Potenzial und Grenzen

Bericht zur forstfachlichen Exkursion des Sächsischen Forstvereins am 9. Mai 2026

von Philipp Kob

Zusammenfassung

Bei einer Exkursion des Sächsischen Forstvereins in der Laußnitzer Heide informierte die OGF GmbH über den praktischen Einsatz von Drohnen in der Forstwirtschaft. Vorgestellt wurden Anwendungen im Wildtier- und Borkenkäfermonitoring sowie LiDAR-gestützte Verfahren für die Waldinventur. Grundsätzlich werden zwei Einsatzkonfigurationen unterschieden: Für das Monitoring kommen Multisensor-Drohnen mit Wärmebild-, Zoom- und RGB-Kamera sowie Laserentfernungsmesser zum Einsatz. Sie werden im Zwei-Personen-Betrieb geflogen, wobei eine Person das Fluggerät steuert und die andere die Kameraführung übernimmt. Für Inventuren werden dagegen LiDAR-Systeme eingesetzt, die automatisiert hochauflösende dreidimensionale Punktwolken erzeugen. Das Wildtiermonitoring erfolgt überwiegend in den kühleren Monaten, wenn sich Tiere im Wärmebild deutlich vom Umfeld abheben. Erfasst werden unter anderem Rot-, Dam-, Reh- und Schwarzwild sowie Feldhasen. Die Drohnen ermöglichen eine georeferenzierte Erfassung von Tierindividuen auf großer Fläche und liefern belastbare Mindestdichten der Wildbestände. Die Kosten liegen mit etwa 5 bis 10 Euro je Hektar vergleichsweise niedrig. Beim Borkenkäfermonitoring werden Borkenkäfernester anhand der Baumkronen aus der Vogelperspektive identifiziert. So lassen sich große Waldflächen wesentlich schneller kontrollieren als bei terrestrischen Begängen. Frisch befallene Bäume werden im Umfeld der drohnengestützt identifizierten Nester terrestrisch nachkartiert. LiDAR-Befliegungen liefern hochdichte Punktwolken, aus denen Baumhöhen, Kronenparameter, Geländemodelle oder Rückegassen abgeleitet werden. Die Daten unterstützen die Forsteinrichtung, ersetzen den Waldbegang jedoch nicht. Auch Anwendungen in der Waldbrandvorsorge und Baumartenklassifikation gewinnen an Bedeutung. Deutlich wurden neben den Potenzialen auch die Grenzen der Technik. Rechtliche Vorgaben, insbesondere für Flüge außerhalb der Sichtweite, Witterungseinflüsse, Bestandesstrukturen sowie der hohe Aufwand für Technik, Akkus, Datenverarbeitung und Organisation setzen dem Einsatz Grenzen. Insgesamt sind Drohnen heute ein praxisreifes Werkzeug, das forstliche Entscheidungen verbessert und Arbeitsabläufe beschleunigt, den Waldbegang jedoch sinnvoll ergänzt statt ersetzt.

Einleitung

Am Samstag, dem 9. Mai 2026, lud der Sächsische Forstverein in Kooperation mit der OGF GmbH zur forstfachlichen Exkursion „Drohnen in der Forstwirtschaft – Anwendungen, Potenzial und Grenzen“ in einen Privatforstbetrieb in der Laußnitzer Heide ein. 22 Teilnehmende aus dem privaten Waldbesitz, der Forstverwaltung (uFB/SBS) und vom Forstcampus Tharandt folgten der Einladung.

Der gastgebende Forstbetrieb

Nach der Begrüßung durch die Geschäftsführerin des Sächsischen Forstvereins, Jana Lunze, stellte Dr. habil. Denie Gerold den gastgebenden Betrieb vor. Der 78 Hektar (ha) große Privatforstbetrieb liegt im Wuchsgebiet „Düben-Niederlausitzer Altmoränenland“, Wuchsbezirk „Thiendorfer Randplatten und Hochflächen“. Die quarzreichen Sande und Kiese der Laußnitzer Heide (Schwanecke & Kopp 1996) führen überwiegend zu ziemlich armen bis mittleren, meist grundwasserfernen Trockenstandorten; kleinflächig treten mineralische Nassstandorte auf.

Die Baumartenzusammensetzung dominiert die Wald-Kiefer (92 %), daneben stocken Gemeine Fichte und Birke (je 4 %). Der durchschnittliche Vorrat beträgt 284 Vfm je ha (rund 22.000 Vfm im Gesamtbetrieb), der laufende Zuwachs im Mittel 7,7 Vfm · ha⁻¹ · a⁻¹. Bei einer Umtriebszeit von 120 Jahren in der Kiefer liegt der Vorratsschwerpunkt in den mittelalten und alten Beständen (III.–V. Altersklasse); der Hiebssatz beträgt 4,5 Efm · ha⁻¹ · a⁻¹. Auf der Fläche liegen mehrere Waldfunktionen: das Vogelschutzgebiet (SPA) „Laußnitzer Heide“, kartierte Biotope, 15 Quellbereiche und waldwachstumskundliche Versuchsflächen; für die Bevölkerung der nahegelegenen Orte Radeburg und Würschnitz erfüllt der Wald zudem eine Erholungsfunktion.

Anschließend gaben Richard Georgi, Geschäftsführer der OGF GmbH, und Niklas Bielefeld, Abteilungsleiter Forsteinrichtung, einen Überblick über die drei Exkursionsthemen: Wildtiermonitoring, Borkenkäfermonitoring und LiDAR-gestützte Forsteinrichtung.

Drohnentechnik: zwei Einsatzkonfigurationen

Gezeigt wurden die DJI-Plattformen Matrice 350 RTK und Matrice 400 RTK sowie die kompakteren Modelle Matrice 4T (M4T) und Martice 30T (M30T). Entscheidend für das Verständnis der Anwendungen ist die klare Trennung zweier Einsatzkonfigurationen: Für das Monitoring (Wildtiere, Borkenkäfer) fliegt eine Multisensor-Kamera vom Typ DJI Zenmuse H30T – bei der M4T bzw. M30T ist eine vergleichbare Sensorik fest verbaut. Sie vereint Weitwinkel- und Zoomkamera (H30T: 34-fach optisch, bis zu 400-fach digital), Wärmebildkamera (1.280 × 1.024 Pixel) und einen Laserentfernungsmesser mit bis zu 3.000 m Messbereich, der die Koordinaten anvisierter Objekte aus mehreren Hundert Metern Entfernung bestimmt. Verfahrensbedingt bleibt diese Objektverortung mit gewissen Ungenauigkeiten behaftet, die für das Auffinden von Zielobjekten jedoch unkritisch sind.

Die Monitoring-Einsätze im Wildtiermonitoring erfolgen im Zwei-Mann-Verfahren: Die Drohne wird mit zwei gekoppelten Fernsteuerungen betrieben – die Pilotin bzw. der Pilot steuert das Fluggerät und überwacht den Luftraum, während die zweite Person als Kamera-Operator die Kamera führt und Zielobjekte im Livebild detektiert (OGF 2024). Das gewährleistet Sicherheit und Sorgfalt zugleich; die Systeme sind dabei auch bei widriger Witterung – Wind bis etwa 15 m/s, leichtem Regen oder Kälte – einsatzfähig und dank mobiler Lademöglichkeiten unabhängig von Netzstromanschlüssen.

Für Waldinventuren und Forsteinrichtung kommt dagegen eine gänzlich andere Konfiguration zum Einsatz: die LiDAR-RGB-Befliegung mit Laserscanner-Payloads. Die DJI Zenmuse L2 (bis zu 240.000 Laserimpulse je Sekunde, bis zu fünf Echos je Impuls, integrierte 20-Megapixel-RGB-Vermessungskamera) fliegt auf der M350 bzw. M400 RTK; die neue Zenmuse L3 auf der M400 RTK steigert die Leistung nochmals deutlich – mit Impulsraten von 100 kHz bis 2 MHz, bis zu 16 Echos je Impuls, Reichweiten bis 950 m und zwei 100-Megapixel-RGB-Vermessungskameras erlaubt sie laut Hersteller Tagesleistungen von bis zu 100 km². Hier fliegt die Drohne automatisiert nach Flugplan in überlappenden Bahnen; eine manuelle Kameraführung entfällt, dafür kommt es auf die hochgenaue Positionierung des Sensors an (siehe Abschnitt Laserscanning).

Wirtschaftlich relevant sind bei allen Konfigurationen die Akkumulatoren: Eine Akkuladung ermöglicht rund 30 Minuten praktische Flugzeit, weshalb je Team mehrere Akkusätze mitgeführt und im Gelände nachgeladen werden. Die Flugakkus der großen Plattformen kosten mehrere Hundert bis über Tausend Euro je Stück und sind bei aktuellen Modellen auf rund 400 Ladezyklen ausgelegt – doppelt so viele wie bei der Vorgängergeneration; die Akkus der kompakten M4T sind deutlich günstiger. Zusammen mit Versicherung und Wartung ergibt sich gleichwohl ein spürbarer laufender Kostenblock. Die OGF unterhält deshalb ein eigenes Beschaffungs- und Ladewesen, um die Einsatzbereitschaft der Drohnenteams jederzeit zu sichern.

Zur Datensicherheit: Aufnahmen werden standardmäßig lokal auf SD-Karte gespeichert und müssen nicht in eine Cloud übertragen werden. Für Organisationen mit erhöhten Anforderungen lassen sich die Daten vollständig auf eigener Serverinfrastruktur verarbeiten; ein Restrisiko bleibt – wie in jeder IT-Umgebung – gleichwohl bestehen.

Rechtlicher Rahmen

Der Drohnenbetrieb ist europaweit einheitlich durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 geregelt, die drei Betriebskategorien mit steigendem Risiko unterscheidet: „offen“, „speziell“ und „zulassungspflichtig“. Zuständige Behörde in Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), bei dem sich jeder Drohnenbetreiber registrieren muss. Die maßgebliche Arbeitsgrundlage für Betreiber und Behörden bilden die „Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems“ der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), die die Verordnungen (EU) 2019/947 und 2019/945 samt zugehöriger Annahmefähiger Nachweisverfahren (AMC) und Anleitungen (GM) – darunter die SORA-Methodik – konsolidiert zusammenfassen. Eine Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall Pflicht.

In der offenen Kategorie ist der Betrieb ohne Genehmigung möglich, aber eng begrenzt: maximal 120 m Flughöhe, Startmasse unter 25 kg, kein Abwurf von Gegenständen – und vor allem ausnahmslos Flug in direkter Sichtverbindung (VLOS, Visual Line of Sight). Daran ändern auch die Fernpiloten-Qualifikationen nichts: Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 („kleiner Drohnenführerschein“) und das EU-Fernpilotenzeugnis A2 („großer Drohnenführerschein“) erweitern lediglich, wie nah an unbeteiligten Personen geflogen werden darf – einen Flug außerhalb der Sichtweite (BVLOS, Beyond Visual Line of Sight) erlauben beide nicht. Für die Forstpraxis ist das entscheidend: Bei großflächigen Befliegungen über geschlossenem Wald verliert die Pilotin bzw. der Pilot das Fluggerät zwangsläufig aus den Augen, BVLOS ist hier eher die Regel als die Ausnahme – die offene Kategorie reicht dafür nicht aus.

Solche Einsätze sind nur in der speziellen Kategorie zulässig – und die europäischen Standardszenarien (STS) helfen im Wald nicht weiter: STS-01 ist auf den Sichtflug beschränkt, und STS-02 verlangt eine zertifizierte Drohne der selten verfügbaren Klasse C6 sowie ein „kontrolliertes Bodengebiet“, in dem sich nur am Betrieb beteiligte Personen aufhalten – im frei zugänglichen Wald (Erholung, Jagd, Waldarbeit) praktisch nicht sicherzustellen. Auch ein Light UAS Operator Certificate (LUC), das eigenverantwortliche Freigaben erlaubt, kommt wegen seines hohen Aufwands nur für sehr große Betreiber in Betracht. In der Praxis führt der Weg daher über eine individuelle Betriebsgenehmigung des LBA auf Grundlage einer Risikobewertung nach dem SORA-Verfahren (Specific Operations Risk Assessment). Die OGF nutzt eine solche Betriebsgenehmigung und darf bis zu einem Kilometer außerhalb der Sichtweite fliegen, mit zusätzlichem Luftraumbeobachter bis zu zwei Kilometer.

Unabhängig von der Betriebskategorie gilt: Flüge in Flugverbots- und Kontrollzonen von Flughäfen bedürfen einer Freigabe. Über Naturschutzgebieten und anderen Schutzgebieten gelten je nach Schutzkategorie luftverkehrsrechtliche Betriebsverbote oder Mindestflughöhen. Die Brut- und Setzzeit ist ein besonders sensibler Zeitraum; Horstzonen sind großräumig zu umfliegen. Für den Start einer Drohne ist die Zustimmung der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers zwingend erforderlich, der bloße Überflug kann hingegen grundsätzlich nicht untersagt werden, sofern keine Persönlichkeitsrechte – etwa durch unzulässige Bildaufnahmen – verletzt werden.

Wildtiermonitoring

Unter Wildtiermonitoring versteht man die regelmäßige Erfassung bestimmter Parameter, etwa der Abundanz, also der Populationsdichte einer Art in ihrem Lebensraum (Briedermann 1982; Herzog 2019). Erst die Wiederholung – beispielsweise ein- bis zweimal jährlich – erlaubt Vergleiche zwischen den Erfassungszeitpunkten und unterscheidet das Monitoring von der einmaligen Momentaufnahme einer Wilddichte.

Beflogen wird in rund 100 m Höhe über Grund in S-förmigen, überlappenden Bahnen; die Wärmebildkamera blickt dabei lotrecht nach unten. Detektiert der Kamera-Operator eine Wärmesignatur, wird der Flug pausiert und das Tier mit der Zoomkamera angesprochen – selbst aus dieser Höhe lassen sich Schalenwildarten, Raubwild, Hasen oder Fasane zuverlässig identifizieren. Jeder Fund wird georeferenziert fotografiert und auf der Fernsteuerung mit einer digitalen Sichtungsmarkierung („PinPoint“) versehen, um Doppelzählungen zu vermeiden; ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen des Kamera-Operators ist dafür unabdingbar. Die Tagesleistung eines Teams liegt bei 300 bis 600 ha im Wald und 700 bis 1.500 ha im Offenland (OGF 2024).

Begrenzender Faktor ist die Sonneneinstrahlung: Erwärmen sich Boden und Vegetation, schwindet der Temperaturkontrast zu den gleichwarmen Tieren. Vor allem aber setzt die Bestandesstruktur Grenzen, weshalb das Wildtiermonitoring für die OGF ein Saisongeschäft mit Schwerpunkt von Oktober bis März ist; offene Kiefernbestände wie in der Laußnitzer Heide sind dagegen grundsätzlich ganzjährig befliegbar. Wie stark die Vertikalstruktur die Erkennbarkeit von Wärmequellen begrenzt, wurde in einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit an der TU Dresden untersucht. Die Ergebnisse hierzu werden zeitnah veröffentlicht.  Die ermittelten Dichten sind daher stets als Mindestdichten zu verstehen – erfahrungsgemäß liegen sie gleichwohl häufig über den Erwartungen der Jagdausübungsberechtigten.

Der Schwerpunkt liegt auf jagdbaren Arten wie Rot-, Dam-, Reh- und Schwarzwild sowie dem Feldhasen. Die Arten reagieren unterschiedlich auf das Fluggerät: Reh-, Dam- und Schwarzwild nehmen die Drohne kaum wahr – für sie ist das Verfahren gut bis sehr gut geeignet –, während Rotwild aufmerksamer ist und gelegentlich kleinräumig ausweicht; Wölfe und anderes Raubwild reagieren am deutlichsten (OGF 2024). Eine störungsarme Befliegung am Tag, wenn das Wild in seinen Einständen ruht, liefert oft ein realistischeres Bild als Erhebungen in den Aktivitätszeiten.

Die Kosten der Befliegung liegen bei etwa 5 bis 10 € je Hektar (OGF 2024) – gemessen an der Förderung des Bundesprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ von rund 100 € je Hektar und Jahr oder an Zaunbaukosten von gut 10.000 € je Hektar ein geringer Betrag. Das Bundesförderprogramm (Anonymus 2022) wirkt dabei als Nachfragetreiber. Es knüpft Zuwendungen an Kriterien wie längere Verjüngungszeiträume und die Sicherung der Naturverjüngung. Da bei Nichteinhaltung verzinste Rückforderungen drohen, entsteht Handlungsdruck, die Wildbestände zu kennen und auf verjüngungsverträgliche Dichten hinzuwirken.

Darüber hinaus ist die OGF in der Kadaversuche im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aktiv. Die Flächenleistung über Waldflächen liegt hier bei 300 bis 600 ha (in Offenlandflächen deutlich mehr) je Team und Tag und ist über die Anzahl der eingesetzten Teams skalierbar.

Borkenkäfermonitoring

Eine wirksame Borkenkäferbekämpfung setzt möglichst tagaktuelle Daten voraus, damit befallene Bäume zeitnah identifiziert und aufgearbeitet werden können. Satellitengestützte Verfahren, etwa auf Basis von Sentinel-2-Daten, benötigen wolkenfreie Aufnahmen – eine witterungsbedingte Schwäche, die der Drohneneinsatz ausgleichen kann. Beim klassischen terrestrischen Begang lassen sich je nach Gelände und Bestand etwa 30 bis 50 ha je Arbeitskraft und Tag kontrollieren – bei befallsträchtiger Witterung müsste dies etwa alle 14 Tage wiederholt werden, was viele Betriebe nicht leisten können.

Das von der OGF entwickelte Verfahren setzt deshalb auf die Vogelperspektive: Die Drohne steigt an einem definierten Punkt auf 120 m auf und dreht sich einmal um 360 Grad – ein Überflug der Fläche ist nicht nötig, das Verfahren bleibt also im Sichtflug und damit ohne BVLOS-Genehmigung umsetzbar. Im Weitwinkelmodus wird die Fläche überblickt; auffällige Kronen werden mit der Zoomkamera angesprochen und über den Laserentfernungsmesser georeferenziert, der an Bäumen bis zu einer Entfernung von etwa 700 m zuverlässig arbeitet. Je Aufstiegspunkt lassen sich so bis zu 150 ha in 10 bis 20 Minuten kontrollieren; unter Berücksichtigung der nötigen Überlappung der Sichtkreise und des Umsetzens sind rund 200 ha je Stunde und Tagesleistungen von deutlich über 1.000 ha realistisch. Alle Fundstellen werden georeferenziert fotografiert, lassen sich in Kartenmaterial einbinden oder direkt als Geodaten ausgeben – idealerweise zeitlich eng abgestimmt mit dem Einsatz des Holzernteunternehmens, etwa einen Tag im Voraus.

Die Grenze des optischen Verfahrens: Frisch befallene Bäume („grüner Stehendbefall“) sind – wie bei nahezu allen verfügbaren Detektionsmethoden – noch nicht erkennbar; sicher identifizieren lassen sich Bäume erst mit beginnender Kronenverfärbung. Da sich frischer Befall meist in unmittelbarer Umgebung solcher Bäume findet, werden deren Nachbarbäume bei der terrestrischen Nachkontrolle gezielt untersucht (OGF 2025). 

Laserscanning und Forsteinrichtung

Laserscanning ist ein Verfahren der Fernerkundung: Ein LiDAR-System („Light Detection and Ranging“, Körner & Gremser 2025) sendet – je nach Sensor – mehrere Hunderttausend bis zu zwei Millionen Laserimpulse je Sekunde aus; aus den Laufzeiten der reflektierten Impulse werden dreidimensionale Punktwolken berechnet. Wurde die Technologie früher vor allem vom Flugzeug aus eingesetzt (Airborne Laserscanning, ALS), übernehmen heute zunehmend Drohnen die Trägerfunktion (Unmanned Laserscanning, ULS; Studnicka et al. 2020). Für die hierbei erforderliche Lagegenauigkeit sorgt die RTK-Positionsbestimmung (Real-Time Kinematic): Über ein Korrektursignal bestimmt das System seine eigene Position in Echtzeit auf 1 bis 2 Zentimeter genau; eine inertiale Messeinheit (IMU) verbessert zusätzlich die Einpassung der aufgenommenen Punkte in das Zielkoordinatensystem. Zugleich reduziert dies die Zahl der für die Georeferenzierung erforderlichen Passpunkte (Schmechtig 2020, Studnicka et al. 2020). Im Ergebnis erreicht etwa die Zenmuse L3 bei 120 m Flughöhe Systemgenauigkeiten der Punktwolke von 3 cm vertikal und 4 cm horizontal.

Aus den Punktwolken wird ein Kronenhöhenmodell (CHM) abgeleitet – die Differenz aus digitalem Oberflächenmodell (DOM: Oberfläche einschließlich Vegetation und Bebauung) und digitalem Geländemodell (DGM: reine Erdoberfläche). Öffentlich verfügbare LiDAR-Daten weisen meist Punktdichten von 5 bis 6 Punkten je Quadratmeter auf; die Drohnenbefliegungen der OGF erreichen rund 200 bis 300 Punkte je Quadratmeter, wobei die Erzeugung von deutlich höheren Punktwolkendichten möglich ist. Erst diese Dichte erlaubt die Analyse einzelner Bäume: Nach Normalisierung der Punktwolke und Bereinigung von Ausreißern werden die Bäume dreidimensional segmentiert; anschließend lassen sich Kronenparameter wie Baumhöhe, Kronenansatzhöhe, -länge und -breite sowie die Kronenschirmfläche ableiten. Da ein Teil der Laserimpulse das Kronendach durchdringt – die L2 registriert bis zu fünf, die L3 bis zu 16 Echos je Impuls –, werden zudem das Relief und beispielsweise Rückegassen zuverlässig abgebildet. Schwieriger ist bislang die Modellierung des Brusthöhendurchmessers mit der angestrebten Genauigkeit von ± 5 cm, weil die vertikale Aufnahmerichtung mehrere Vegetationsschichten überlagert (Studnicka et al. 2020). Gegenstand aktueller Arbeiten ist ferner die Baumartenklassifikation, bei der zunächst die Wahrscheinlichkeit „Nadelbaum“ und darauf aufbauend die Wahrscheinlichkeit einzelner Baumarten – etwa der Douglasie – berechnet wird.

Die Anwendungen reichen darüber hinaus von der Waldbrandvorsorge (Gefährdungsanalyse anhand der Bestandesstruktur) über Reliefschummerungen zur Erfassung von Wegen – etwa zur Unterscheidung von Holz- und Nichtholzboden anhand der Wegebreite – bis zur automatisierten Ableitung von Hangneigung und Exposition.

Für die Forsteinrichtung befliegt die OGF ihre Objekte ergänzend zum Waldbegang, um aktuelle, hochauflösende Orthofotos zu erzeugen; frei verfügbare Geodaten veralten angesichts der raschen Veränderungen in den Wäldern schnell. Die Drohnendaten dienen der Voranalyse und einer Voreinteilung, die die Forsteinrichterin bzw. der Forsteinrichter anschließend im Gelände validiert und anpasst – die Technologie ersetzt den Waldbegang nicht, sie bereitet ihn besser vor und beschleunigt ihn. Bei Stichprobeninventuren unterstützt künstliche Intelligenz zudem die bestandsweise Zuordnung der an den Probepunkten erhobenen Informationen und deren Übertragung auf die Fläche.

Bei einer Befliegung (DJI Zenmuse L2) fallen in Abhängigkeit von der Überlappung Rohdatenmengen von bis zu 600 Gigabyte je 1.000 ha an. Die OGF verarbeitet diese Daten ausschließlich mit Open-Source-Software und eigens entwickelten Skripten in R und Python. Die eingesetzten KI-Modelle kommen aus der wissenschaftlichen Community und werden von der OGF mit eigenen Daten nachtrainiert; der große eigene Rohdatenbestand ermöglicht dabei robustere Modelle, als sie Forschungsansätze auf Basis weniger Versuchsflächen häufig erreichen.

Fazit

Die Exkursion zeigte ein breites, praxisreifes Anwendungsspektrum – und zwei klar zu unterscheidende Werkzeuge: das kameragestützte Monitoring im Zwei-Mann-Verfahren, das mit Wärmebild und Zoom belastbare Entscheidungsgrundlagen für Jagd- und Waldschutzmanagement liefert, und die LiDAR-RGB-Befliegung, deren hochaufgelöste Punktwolken die Forsteinrichtung unterstützen – von der bestandesweisen Taxation über die Stichprobeninventur hin zu Verfahren, die sich von rein terrestrischer Erhebung zu lösen beginnen. Ebenso deutlich wurden die Grenzen: rechtliche Auflagen, Witterungs- und Strukturabhängigkeit sowie der erhebliche Aufwand für Technik, Organisation und Datenverarbeitung. Der Waldbegang wird durch die Drohne nicht ersetzt – er wird besser vorbereitet.

Danksagung

Dem Team der OGF GmbH, insbesondere Nikolaus Bielefeld, Robert Friedrich und Richard Georgi, gilt der Dank des Sächsischen Forstvereins für die Gestaltung der Exkursion sowie mein persönlicher Dank für die sorgfältige Durchsicht des Manuskripts. Die wertvollen Anregungen und Hinweise der Kollegen haben maßgeblich zur Verbesserung der Qualität des Manuskripts beigetragen.

Text- und Bildautor

Philipp Kob

Literatur

Anonymus (2022): Bekanntmachung der Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022 (BAnz AT 11.11.2022 B1), zuletzt geändert am 25. April 2023 (BAnz AT 15.05.2023 B3).

Briedermann, L. (2019): Der Wildbestand - die große Unbekannte. Methoden der Wildbestandsermittlung. Berlin: VEB Deutscher Landwirtschaftsverlag, 2124 S.

Herzog, S. (2019): Wildtiermanagement. Grundlagen und Praxis. Wiebelsheim: Quelle & Meyer, 264 S.

Körner, M. & Gremser, D. (2025): Drohnentechnik im Wald. Mehrwert von Drohnendaten für die Forstwirtschaft. Waldpost 2026: 24–26.

OGF (2024): Drohnen als Mittel zur Bestimmung von Wildtierdichten. Online: drohnenbefliegungen.de (16.02.2024).

OGF (2025): 100 Hektar in 10 Minuten – Borkenkäfersuche neu definiert. Online: drohnenbefliegungen.de (05.08.2025).

Schmechtig, O. (2020): Unmanned Aerial Vehicle – Aktueller Stand und technische Entwicklungen. DVW-Schriftenreihe 97/2020: 9-14.

Schwanecke, W. & Kopp, D. (1996): Forstliche Wuchsgebiete und Wuchsbezirke im Freistaat Sachsen. Schriftenreihe der Sächsischen Landesanstalt für Forsten 8: 68–69.

Studnicka, N.; Amon, P.; Fürst, C. (2020): Luftgestütztes Laserscanning aus niedriger Höhe mit UAVs. DVW-Schriftenreihe 97/2020: 15-30.

Drohnen in der Forstwirtschaft. Bild: Philipp Kob

Hochbeschlagene Ricken im Fokus der drohnengestuetzten Kamera. Bild: Philipp Kob.