Herzlich Willkommen!Waldim Wandel - 125 Jahre Engagement

Seit 1899 im Einsatz für den Wald

BayFV: 40 Jahre BGH-Urteil: „Wald vor Wild“ gilt.

30 Jahre BayVGH: Forstliches Gutachten taugt.

Zum Jubiläum und passend zur Veröffentlichung der Forstlichen Gutachten 2024 sind verschiedene Wald-vor-Wild-Grundsatz-Urteile endlich über die freie Entscheidungsdatenbank openJur online verfügbar. Damit kann man die altbekannten Diskussionen zur Abschussplanung mit dem Forstlichen Gutachten zügig beenden, denn Vieles ist schon längst in höchster Instanz geklärt.

Darauf weist ein in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt entstandener Artikel des Projekts https://WALDbewirtschaften.de hin. Das Ingenieurbüro bietet verschiedene Werkzeuge und Arbeitshilfen für Waldbesitzer, die Wald und Wild aktiv bewirtschaften wollen. Nun gibt es unter der neuen Rubrik „§ Wald-Wild-Recht“ auch fortlaufend Kommentare und Fachartikel zur Rechtsprechung für den Wald.

Lesen Sie dort auch: Was ist ein gesetzeskonformer Abschussplan? Was bedeutet „Abschuss erhöhen“? + 20 % oder + 30 %? Was kann jeder Eigentümer tun? Wie wird man „Beteiligter“ an der Abschussplanung?

„Wald vor Wild“ und Abschussplanung mit dem Forstlichen Gutachten - diese alten Grundsatz-Urteile und ihre Folgen sollte jeder kennen:

https://waldbewirtschaften.de/docs/R_BGH_IIIZR18_83-BayVGH_19B91_1220.pdf