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Novellierung des Bundesjagdgesetzes

Offener Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielfältige Wälder sind Garanten für zahlreiche Ökosystemleistungen. Sie sorgen für sauberes Trinkwasser, speichern CO2 und bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen wertvollen Lebensraum. Die Vielfalt der Wälder wird durch den Einsatz der privaten, kommunalen und staatlichen Waldeigentümer sichergestellt. Das Jagdrecht ist in Deutschland ein wichtiges Eigentumsrecht und an Grund und Boden gebunden. Mit der Novellierung des Bundesjagdgesetzes muss dafür gesorgt werden, dass die gesellschaftlichen Interessen an intakten Wäldern stärker berücksichtigt werden.

Deshalb bitten wir, der Deutsche Forstverein, seine 11 Länderforstvereine und das Junge Netzwerk Forst im Deutschen Forstverein, Sie darum, sich in diesem Sinne bei der Novellierung des Bundesjagdgesetzes zu verwenden. Insbesondere erachten wir es als notwendig, folgende Punkte verstärkt einzubringen:

  • Der Hegebegriff muss so erweitert werden, dass er das Ziel umfasst, die Verjüngung vorkommender, standortgerechter Baumarten in ihrer Vielfalt zu ermöglichen.
  • Die Bejagung der Reh- und Rotwildbestände ist so zu regeln, dass die Verjüngung der Wälder mit standortgerechten Baumarten uneingeschränkt ohne künstliche Schutzmaßnahmen möglich ist.
  • Amtliche Vegetationsgutachten müssen regelmäßig und flächig durchgeführt werden und eine revierweise Aussage zulassen.
  • Auf eine behördliche Abschussplanung beim Rehwild muss verzichtet werden. Dazu müssen die Vertragspartner gestärkt und die Vertragsfreiheit respektiert werden. Dies beinhaltet insbesondere die Kündigungsmöglichkeit des Verpächters, wenn Verjüngungsziele nicht erreicht werden.
  • Ein Korridor oder eine Obergrenze für den Abschuss ist nicht notwendig, allenfalls soll es eine Vereinbarung von Mindestabschüssen geben.
  • Ein Lebensraumgutachten im Rahmen der Abschussgestaltung für Rehwild ist nicht notwendig, da die Lebensraumqualität durch den Klimawandel wegen der Auflichtung der Wälder ansteigt. Zudem sind die Gestaltungsmöglichkeiten von Grundeigentum und Jagdberechtigten bei der Nutzung des Waldes für Erholungszwecke durch die Bevölkerung kaum steuerbar.

Für Fragen stehen wir Ihnen unter den unten aufgeführten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

 

gez. Präsidium, Länderbeirat des Deutschen Forstvereins und Junges Netzwerk Forst (Nachwuchsorganisation)